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Versicherungsschutz

Versicherung der Mitglieder des AK AltJung
Ein Versicherungsschutz ist gewährleistet, wenn es sich bei der Veranstaltung um einen schulische Veranstaltung handelt. Das bedeutet, wenn die jeweilige Schule der Aktivität zugestimmt hat. Die Versicherung schließt dann einen Versicherungsschutz für die beteiligten Seniorinnen und Senioren sowie der beteiligten Schülerinnen und Schüler ein. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden. Bei größeren Aktivitäten bzw. wenn Bedenken bestehen, sollte jedoch nochmals bei der jeweiligen Schule nachgefragt werden bzw. eine Einverständniserklärung der Eltern eingeholt werden.
(Stand Oktober 2011, kein Anspruch auf Vollständigkeit)

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